Wann brauche ich ein Fassadengerüst?
Die Bauarbeitenverordnung ist an diesem Punkt eindeutig: Wird bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von drei Metern überschritten, ist ein Fassadengerüst zu erstellen. Darunter, ab zwei Metern, verlangt sie eine Absturzsicherung – die kann auch ein Seitenschutz oder ein Netz sein. Das gilt für den Neuverputz, den Anstrich, die Aussendämmung, den Fenstertausch oder Spenglerarbeiten am Dachrand. Für kurze Arbeiten an einem kleinen Objekt reicht manchmal ein fahrbares Gerüst; sobald aber die ganze Fassade dran ist oder mehrere Gewerke nacheinander kommen, ist ein fest verankertes Fassadengerüst schneller, sicherer und meist günstiger als ständiges Umsetzen. Brauchen Sie nur punktuell Höhe, ist vielleicht ein gemietetes Roll- oder Fahrgerüst die passendere Wahl.